Grundsätzlich besteht eine klare Trennung zwischen den Zahlungsmitteln der Spieler und Lizenzträger.
Die Zahlungsmittel des Spielers werden auf speziellen Bankkonten (Kundenkonto), getrennt von den Bankkonten des Lizenzträgers (Betriebskonten) aufbewahrt.
Im Insolvenzfall sind die Zahlungsmittel des Spielers geschützt.
Artikel 40 der maltesischen Regeln für Fernspiele wird strikt eingehalten.